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   BGH, 29.09.2011 - 3 StR 280/11   

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BGH, 29.09.2011 - 3 StR 280/11 (https://dejure.org/2011,879)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2011 - 3 StR 280/11 (https://dejure.org/2011,879)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2011 - 3 StR 280/11 (https://dejure.org/2011,879)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 203 StPO, § 206a Abs 1 StPO
    Strafverfahrenshindernis: Fehlender Eröffnungsbeschluss bei unterbliebener Unterzeichnung durch Beisitzer

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Einstellung eines Verfahrens bei fehlender konkreter Erinnerung der Beisitzer an eine Beschlussfassung zur Eröffnung des Strafverfahrens

  • rewis.io

    Strafverfahrenshindernis: Fehlender Eröffnungsbeschluss bei unterbliebener Unterzeichnung durch Beisitzer

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahrenshindernis: Fehlender Eröffnungsbeschluss bei unterbliebener Unterzeichnung durch Beisitzer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 206a Abs. 1
    Voraussetzungen für die Einstellung eines Verfahrens bei fehlender konkreter Erinnerung der Beisitzer an eine Beschlussfassung zur Eröffnung des Strafverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Mist! Kein Eröffnungsbeschluss in der Akte!

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Leider wären drei Unterschriften erforderlich gewesen...

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 225
  • BeckRS 2011, 24937
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 11.01.2011 - 3 StR 484/10

    Verfahrenshindernis (fehlender wirksamer Eröffnungsbeschluss);

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - 3 StR 280/11
    Denn hieraus ergibt sich mangels entsprechender inhaltlicher Anknüpfungspunkte nicht mit der notwendigen Sicherheit, dass die zuständigen Richter die Eröffnung des Hauptverfahrens in Bezug auf die erste Anklage tatsächlich beschlossen haben (s. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 3 StR 484/10, NStZ-RR 2011, 150, 151; ähnlich auch BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 1988 - 1 StR 223/88; vom 9. Januar 1987 - 3 StR 601/86, NStZ 1987, 239; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. September 2010 III-3 RVs 117/10, NStZ-RR 2011, 105; OLG Köln, Beschluss vom 26. September 2003 - Ss 388/03 - 199, NStZ-RR 2004, 48, 49).

    c) Das Fehlen eines Eröffnungsbeschlusses stellt ein in der Revisionsinstanz nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis dar, das die Einstellung des gerichtlichen Verfahrens hinsichtlich der Raubtat auf Kosten der Staatskasse (§ 467 Abs. 1 StPO) zur Folge hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2011 - 3 StR 484/10, NStZ-RR 2011, 150, 151; vom 9. Januar 1987 - 3 StR 601/86, NStZ 1987, 239; Meyer-Goßner, aaO § 207 Rn. 12; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 207 Rn. 84).

  • BGH, 09.01.1987 - 3 StR 601/86

    Verfahrenseinstellung mangels wirksamen Eröffnungsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - 3 StR 280/11
    Denn hieraus ergibt sich mangels entsprechender inhaltlicher Anknüpfungspunkte nicht mit der notwendigen Sicherheit, dass die zuständigen Richter die Eröffnung des Hauptverfahrens in Bezug auf die erste Anklage tatsächlich beschlossen haben (s. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 3 StR 484/10, NStZ-RR 2011, 150, 151; ähnlich auch BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 1988 - 1 StR 223/88; vom 9. Januar 1987 - 3 StR 601/86, NStZ 1987, 239; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. September 2010 III-3 RVs 117/10, NStZ-RR 2011, 105; OLG Köln, Beschluss vom 26. September 2003 - Ss 388/03 - 199, NStZ-RR 2004, 48, 49).

    c) Das Fehlen eines Eröffnungsbeschlusses stellt ein in der Revisionsinstanz nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis dar, das die Einstellung des gerichtlichen Verfahrens hinsichtlich der Raubtat auf Kosten der Staatskasse (§ 467 Abs. 1 StPO) zur Folge hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2011 - 3 StR 484/10, NStZ-RR 2011, 150, 151; vom 9. Januar 1987 - 3 StR 601/86, NStZ 1987, 239; Meyer-Goßner, aaO § 207 Rn. 12; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 207 Rn. 84).

  • BGH, 15.01.1954 - 5 StR 703/53
    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - 3 StR 280/11
    Es kann dahinstehen, ob es wegen der fehlenden Unterschriften der beiden Beisitzer bereits an einer notwendigen Förmlichkeit für einen wirksamen Eröffnungsbeschluss fehlt (so BGH, Urteil vom 1. März 1977 - 1 StR 776/76; Beschluss vom 9. Juni 1981 - 4 StR 263/81, NStZ 1981, 448; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Mai 1991 - 1 Ss 43/91, NJW 1991, 2849, 2850; SKStPO/Paeffgen, 4. Aufl., § 203 Rn. 8; HKStPOJulius, 4. Aufl., § 207 Rn. 18; offen gelassen von BGH, Urteil vom 15. Dezember 1986 - StbSt (R) 5/86, BGHSt 34, 248, 249) oder ob, wie die wohl herrschende Ansicht annimmt, eine fehlende oder nicht von allen mitwirkenden Richtern vorgenommene Unterzeichnung des Eröffnungsbeschlusses jedenfalls dann an dessen Wirksamkeit nichts ändert, wenn anderweitig nachgewiesen ist, dass der Beschluss tatsächlich von allen hierzu berufenen Richtern gefasst worden ist (s. etwa RG, Urteil vom 3. Februar 1910 - III 1038/09, RGSt 43, 217, 218; BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 1954 - 5 StR 703/53, NJW 1954, 360; vom 5. Februar 1997 - 5 StR 249/96, NJW 1997, 1380, 1381; vom 8. Juni 1999 - 1 StR 87/99, NStZ-RR 2000, 34; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., Vor § 33 Rn. 6; KK-Schneider, StPO, 6. Aufl., § 207 Rn. 29); denn eine ordnungsgemäße Beschlussfassung vermag der Senat hier nach den konkreten Umständen nicht festzustellen.

    Weil bei vielen Gerichten der Eröffnungsbeschluss häufig im Umlaufverfahren beschlossen wird, ist es schließlich nicht fernliegend, dass es sich bei dem lediglich vom Vorsitzenden unterschriebenen Formular bloß um einen noch nicht durch alle Richter bestätigten Beschlussentwurf handelte (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 1954 - 5 StR 703/53, NJW 1954, 360, 361).

  • BGH, 05.02.1997 - 5 StR 249/96

    Es gehört nicht zu den Verfahrensvoraussetzungen des gerichtlichen

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - 3 StR 280/11
    Es kann dahinstehen, ob es wegen der fehlenden Unterschriften der beiden Beisitzer bereits an einer notwendigen Förmlichkeit für einen wirksamen Eröffnungsbeschluss fehlt (so BGH, Urteil vom 1. März 1977 - 1 StR 776/76; Beschluss vom 9. Juni 1981 - 4 StR 263/81, NStZ 1981, 448; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Mai 1991 - 1 Ss 43/91, NJW 1991, 2849, 2850; SKStPO/Paeffgen, 4. Aufl., § 203 Rn. 8; HKStPOJulius, 4. Aufl., § 207 Rn. 18; offen gelassen von BGH, Urteil vom 15. Dezember 1986 - StbSt (R) 5/86, BGHSt 34, 248, 249) oder ob, wie die wohl herrschende Ansicht annimmt, eine fehlende oder nicht von allen mitwirkenden Richtern vorgenommene Unterzeichnung des Eröffnungsbeschlusses jedenfalls dann an dessen Wirksamkeit nichts ändert, wenn anderweitig nachgewiesen ist, dass der Beschluss tatsächlich von allen hierzu berufenen Richtern gefasst worden ist (s. etwa RG, Urteil vom 3. Februar 1910 - III 1038/09, RGSt 43, 217, 218; BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 1954 - 5 StR 703/53, NJW 1954, 360; vom 5. Februar 1997 - 5 StR 249/96, NJW 1997, 1380, 1381; vom 8. Juni 1999 - 1 StR 87/99, NStZ-RR 2000, 34; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., Vor § 33 Rn. 6; KK-Schneider, StPO, 6. Aufl., § 207 Rn. 29); denn eine ordnungsgemäße Beschlussfassung vermag der Senat hier nach den konkreten Umständen nicht festzustellen.
  • BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94

    Anklageschrift - Anforderungen - Inhalt - Vielzahl sexueller Übergriffe

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - 3 StR 280/11
    Die Einstellung des gerichtlichen Verfahrens zieht nicht die Aufhebung des allein auf den Raubvorwurf gründenden Haftbefehls durch den Senat gemäß § 126 Abs. 3, § 120 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Var. 3 StPO nach sich, weil die Verfahrenseinstellung ihrer sachlichen Bedeutung nach nur vorläufigen Charakter hat (BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 1999 - 3 StR 153/99, NStZ 1999, 520, 521; vom 29. November 1994 - 4 StR 648/94, BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 13).
  • BGH, 22.06.1994 - 3 StR 457/93

    Tatzeitraum - Identität zwischen Anklage und Urteil - Konkretisierung der

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - 3 StR 280/11
    Da keine das gesamte Verfahren endgültig abschließende Entscheidung im Sinne des § 2 Abs. 1 StrEG vorliegt, bedarf es derzeit auch keiner Entscheidung über eine etwaige Entschädigung für erlittene Strafverfolgungsmaßnahmen (s. BGH, Beschluss vom 22. Juni 1994 - 3 StR 457/93, NJW 1994, 2966; OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. März 2006 - 3 Ws 61/06, NStZ-RR 2006, 159 f.; Kunz, StrEG, 4. Aufl., § 2 Rn. 22; Meyer, StrEG, 7. Aufl., § 2 Rn. 21; Meyer-Goßner, aaO § 8 StrEG Rn. 2).
  • BGH, 25.02.2010 - 4 StR 596/09

    Wirksamer Eröffnungsbeschluss (Verfahrenshindernis; vorschriftsmäßige Besetzung);

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - 3 StR 280/11
    Eine Nachholung des Eröffnungsbeschlusses in der Hauptverhandlung scheitert jedenfalls daran, dass die Kammer lediglich mit zwei Berufsrichtern verhandelte, die Eröffnungsentscheidung aber durch die Kammer in ihrer Besetzung außerhalb der Hauptverhandlung - also mit drei Berufsrichtern ohne Schöffen - zu treffen ist (BGH, Urteil vom 25. Februar 2010 - 4 StR 596/09).
  • BGH, 05.05.1999 - 3 StR 153/99

    Gebot der Konkretisierung und Individualisierung bei der Anklageschrift

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - 3 StR 280/11
    Die Einstellung des gerichtlichen Verfahrens zieht nicht die Aufhebung des allein auf den Raubvorwurf gründenden Haftbefehls durch den Senat gemäß § 126 Abs. 3, § 120 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Var. 3 StPO nach sich, weil die Verfahrenseinstellung ihrer sachlichen Bedeutung nach nur vorläufigen Charakter hat (BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 1999 - 3 StR 153/99, NStZ 1999, 520, 521; vom 29. November 1994 - 4 StR 648/94, BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 13).
  • OLG Düsseldorf, 20.09.2010 - 3 RVs 117/10

    Anforderungen an einen Eröffnungsbeschluss; Erörterungsmangel im Zusammenhang mit

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - 3 StR 280/11
    Denn hieraus ergibt sich mangels entsprechender inhaltlicher Anknüpfungspunkte nicht mit der notwendigen Sicherheit, dass die zuständigen Richter die Eröffnung des Hauptverfahrens in Bezug auf die erste Anklage tatsächlich beschlossen haben (s. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 3 StR 484/10, NStZ-RR 2011, 150, 151; ähnlich auch BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 1988 - 1 StR 223/88; vom 9. Januar 1987 - 3 StR 601/86, NStZ 1987, 239; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. September 2010 III-3 RVs 117/10, NStZ-RR 2011, 105; OLG Köln, Beschluss vom 26. September 2003 - Ss 388/03 - 199, NStZ-RR 2004, 48, 49).
  • OLG Köln, 26.09.2003 - Ss 388/03

    Formelle Ordnungsgemäßheit einer Revisionsbegründung durch eine hinreichend

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - 3 StR 280/11
    Denn hieraus ergibt sich mangels entsprechender inhaltlicher Anknüpfungspunkte nicht mit der notwendigen Sicherheit, dass die zuständigen Richter die Eröffnung des Hauptverfahrens in Bezug auf die erste Anklage tatsächlich beschlossen haben (s. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 3 StR 484/10, NStZ-RR 2011, 150, 151; ähnlich auch BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 1988 - 1 StR 223/88; vom 9. Januar 1987 - 3 StR 601/86, NStZ 1987, 239; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. September 2010 III-3 RVs 117/10, NStZ-RR 2011, 105; OLG Köln, Beschluss vom 26. September 2003 - Ss 388/03 - 199, NStZ-RR 2004, 48, 49).
  • OLG Frankfurt, 03.03.2006 - 3 Ws 61/06

    Einstellung des Strafverfahrens wegen Fehlens eines wirksamen

  • BGH, 09.06.1981 - 4 StR 263/81

    Schriftlich abgesetzter Eröffnungsbeschluß - Fehlen - Verfahrenshindernis -

  • OLG Frankfurt, 28.05.1991 - 1 Ss 43/91
  • BGH, 15.12.1986 - StbSt (R) 5/86

    Rechtsfolgen des Fehlens eines Eröffnungsbeschlusses im berufsgerichtlichen

  • BGH, 08.06.1999 - 1 StR 87/99

    Verfahrenshindernis; Fehlender Eröffnungsbeschluß; Fehlende Unterschrift;

  • BGH, 25.02.1983 - 3 StR 512/82

    Verfahrenseinstellung bei fehlendem Eröffnungsbeschluss

  • BGH, 30.05.1988 - 1 StR 223/88

    Verfahrenseinstellung auf Grund des Fehlens eines Eröffnungsbeschlusses

  • RG, 03.02.1910 - III 1038/09

    1. Kann die Revision unter Umständen auf die nicht zu widerlegende Behauptung

  • BGH, 17.10.2013 - 3 StR 167/13

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (beschränkte

    Der Senat, der die Frage zuletzt offengelassen hat (BGH, Beschluss vom 29. September 2011 - 3 StR 280/11, NStZ 2012, 225), folgt der letztgenannten Ansicht.
  • LG Aachen, 15.01.2021 - 60 Qs 52/20

    Unterschriftenmangel; faktische Öffentlichkeit; Beleidigung

    Dass es sich bei dem angegriffenen Beschluss nicht um einen bloßen Entwurf handelt und dieser von dem zur Entscheidung berufenen Richter stammt, also eine ordnungsgemäße Beschlussfassung erfolgt ist (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 29.09.2011 - 3 StR 280/11, NStZ 2012, 225; BayObLG, Beschl. v. 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89, NStZ 1989, 489, 490), unterliegt nach Aktenlage keinem Zweifel.
  • BGH, 06.06.2023 - 5 StR 136/23

    Verfahrenshindernis aufgrund eines unwirksamen Eröffnungsbeschlusses (große

    a) Fehlt - wie hier - eine Unterschrift auf dem Eröffnungsbeschluss, muss anderweitig nachgewiesen sein, dass der Beschluss von allen hierzu berufenen Richtern gefasst worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2011 - 3 StR 280/11, NStZ 2012, 225).

    Wird der Beschluss im Umlaufverfahren - also im Wege einer schriftlichen Beratung und Abstimmung aufgrund eines Entscheidungsvorschlags (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. September 1991 - 2 B 99/91, NJW 1992, 257) - getroffen, führt das Fehlen einer Unterschrift zu dessen Unwirksamkeit, denn es handelt sich bis zur Unterzeichnung durch alle Richter lediglich um einen Entwurf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2013 - 3 StR 167/13, NStZ 2014, 400 f.; vom 29. September 2011 - 3 StR 280/11, NStZ 2012, 225).

    Zur Klarstellung hat der Senat das angegriffene Urteil mit den Feststellungen aufgehoben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 2011 - 3 StR 280/11, NStZ 2012, 225; vom 13. März 2014 - 2 StR 516/13; vom 31. Juli 2008 - 4 StR 251/08; vgl. aber auch etwa BGH, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 4 StR 310/19).

  • BGH, 16.08.2017 - 2 StR 199/17

    Eröffnungsbeschluss (hinreichend klare schriftliche Niederlegung des Beschlusses

    Eine Eröffnungsentscheidung ist indes durch die Strafkammer in ihrer Besetzung außerhalb der Hauptverhandlung, also mit drei Berufsrichtern ohne Schöffen, zu treffen (BGH, Beschluss vom 29. September 2011 - 3 StR 280/11, NStZ 2012, 225, 226, Urteil vom 25. Februar 2010 - 4 StR 596/09, juris, Rn. 12).
  • BGH, 04.08.2016 - 4 StR 230/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Das Fehlen des Eröffnungsbeschlusses stellt ein in diesem Verfahren nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis dar, das die Einstellung des Verfahrens zur Folge hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 2011 - 3 StR 280/11, NStZ 2012, 225, 226; vom 9. Januar 1987 - 3 StR 601/86, NStZ 1987, 239; vom 15. Mai 1984 - 5 StR 283/84, NStZ 1984, 520; vom 9. Juni 1981 - 4 StR 263/81, DRiZ 1981, 343; Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 207 Rn. 12 mwN; Seidl in KMR, § 203 Rn. 11 ff. (Stand Mai 2012); Stuckenberg in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 207 Rn. 84 ff.).
  • LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 41/20

    Beleidigung von Polizeibeamten; Wahrnehmung berechtigter Interessen;

    Dass es sich bei dem angegriffenen Beschluss nicht um einen bloßen Entwurf handelt und dieser von dem zur Entscheidung berufenen Richter stammt, also eine ordnungsgemäße Beschlussfassung erfolgt ist (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 29.09.2011 - 3 StR 280/11, NStZ 2012, 225; BayObLG, Beschl. v. 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89, NStZ 1989, 489, 490), unterliegt nach Aktenlage keinem Zweifel.
  • BGH, 05.06.2019 - 3 StR 337/18

    Prozessualer Tatbegriff (erschöpfende Aburteilung; keine Bindung an die

    Das Fehlen des Eröffnungsbeschlusses stellt ein in der Revisionsinstanz nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis dar, das die Einstellung des gerichtlichen Verfahrens hinsichtlich der Beihilfe zur Volksverhetzung auf Kosten der Staatskasse (§ 467 Abs. 1 StPO) zur Folge hat (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2011 - 3 StR 280/11, juris Rn. 9 mwN).
  • LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 43/20

    Unfallort; Sichentfernen; Kollisionsort

    Dass es sich bei dem angegriffenen Beschluss nicht um einen bloßen Entwurf handelt und dieser von dem zur Entscheidung berufenen Richter stammt, also eine ordnungsgemäße Beschlussfassung erfolgt ist (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 29.09.2011 - 3 StR 280/11, NStZ 2012, 225; BayObLG, Beschl. v. 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89, NStZ 1989, 489, 490), unterliegt nach Aktenlage keinem Zweifel.
  • BGH, 18.07.2019 - 4 StR 310/19

    Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens (Entscheidung in bereits

    Im Hinblick auf die umgehend zu erwartende Erhebung einer neuerlichen Anklage, weswegen der Verfahrenseinstellung ihrem sachlichen Gehalt nach nur ein vorläufiger Charakter zukommt, sowie die Möglichkeit der Wiedereinbeziehung von Anklagevorwürfen aus der Anklage der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) vom 13. Juli 2018 nach § 154 Abs. 4 StPO sieht der Senat keine Veranlassung zu einer eigenen Haftentscheidung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 2011 - 3 StR 280/11 Rn. 11; vom 29. November 1994 - 4 StR 648/94, aaO; vom 22. Juni 1994 - 3 StR 457/93, NJW 1994, 2966).
  • BGH, 21.12.2011 - 4 StR 553/11

    Wirksamer Eröffnungsbeschluss (Unterschriften; Mitwirkung aller Berufsrichter;

    Er ist hieran auch nicht durch die im Beschluss des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 29. September 2011 (3 StR 280/11) als entgegenstehend zitierte Rechtsprechung gehindert.
  • OLG Düsseldorf, 03.06.2014 - 2 RVs 55/14

    Fehlender Eröffnungsbeschluss als unbehebbares Verfahrenshindernis in der

  • OLG Saarbrücken, 01.12.2016 - Ss 71/16

    Eröffnungsverfahren in Strafsachen: Verwendung eines Formularvordrucks für den

  • BGH, 13.03.2014 - 2 StR 516/13

    Unzureichender Eröffnungsbeschluss (Unterschriften; Verfahrenseinstellung)

  • KG, 20.05.2015 - 2 Ws 73/15

    Erhebliche Verzögerung der Entscheidung gem. § 67c StGB als

  • KG, 01.11.2021 - 4 Ws 80/21

    Fehlender Eröffnungsbeschluss im selbständigen Einziehungsverfahren

  • OLG Köln, 28.06.2016 - 1 RBs 181/16

    Verbot der Doppelverfolgung bei Zusammentreffen von unerlaubtem Besitz von

  • OLG Düsseldorf, 22.11.2011 - 3 RVs 138/11

    Rechtfertigung einer Unterbringung nach § 64 StGB allein aus der Gefahr des

  • OLG Jena, 21.05.2014 - 1 Ws 199/14

    Untersuchungshaft: Besondere Haftprüfung durch das Oberlandesgericht nach

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